Interne Meldestelle gem. HinSchG
Im Rahmen der Umsetzung der Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und zur Sicherstellung eines ethischen sowie gesetzes- und rechtskonformen Verhaltens unseres Unternehmens, haben wir für Sie eine interne Meldestelle eingerichtet. Mit der Aufgabe der internen Meldestelle haben wir den Caritasverband für die Diözese Münster e.V. betraut.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Unternehmens - auch ehemalige - sowie unsere Geschäftspartner haben hierüber die Möglichkeit, Meldungen über Verstöße gegen Gesetze, den Verhaltenskodex und Richtlinien - auch vollständig anonym - abzugeben.
Die Beauftragten der Meldestelle wahren die Vertraulichkeit Ihrer Identität, sofern die gemeldeten Informationen Verstöße betreffen, die in den Anwendungsbereich des HinSchG fallen oder Sie zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme hatten, dass dies der Fall ist. Das Gebot der Vertraulichkeit Ihrer Identität gilt unabhängig davon, ob die Meldestelle für die eingehende Meldung zuständig ist.
Sie sind gegen Repressalien gem. § 36 HinSchG geschützt, wenn Sie diesen Meldekanal für einen Hinweis nutzen. Das gilt auch für die Androhung und den Versuch, Repressalien auszuüben. Dieser Schutz ist aber nicht gegeben, wenn von Ihnen vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Information offengelegt wird.
Die Meldestelle dient nicht nur der Aufklärung von Rechtsverstößen, sondern auch der Verhinderung und Prävention von Verstößen. Diese Zielsetzung richtet sich an unseren Vorstand bzw. Geschäftsführung, an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie auch an unsere Geschäftspartner.
Unabhängig von der Meldung im Rahmen des HinSchG können Sie aber weiterhin Beschwerden, Anregungen und Hinweise auch an Ihre Vorgesetzten oder die Verbandsleitung melden.